Aktuelle baustellen und Sperrungen
Für Hundehalter fällt in Ruhpolding eine jährliche Hundesteuer an. Diese ist wie folgt geregelt:
In bestimmten Fällen ist eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist jeweils zum 1. März eines Kalenderjahres fällig.
Mit dem Steuerbescheid erhalten Sie eine Hundemarke, die unbefristet gültig ist.
Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen eine Gebühr von 2,00 € eine Ersatzmarke beantragt werden.