10.07.2024
I.
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.000 EURO
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.100 EURO
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Ruhpolding, 08.07.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding (Zimmer 9, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).
04.07.2024
Die Bodenrichtwerte für Bauland sowie für landwirtschaftlichen Nutzgrund zum 01.01.2024 wurden beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung Ruhpolding, im Bauamt, Zi.Nr. 02, Rathausplatz 2, auf die Dauer von einem Monat vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein. Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar.
Der Weg zu den Bodenrichtwerten:
www.traunstein.com/buerger-verwaltung/gutachterausschuss
Dort finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland unter dem Link „Bodenrichtwertauskunft“.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für landwirtschaftlichen Nutzgrund finden Sie unter dem Wort „Links“ unter „Land- und Forstwirtschaft“.
Landratsamt Traunstein/Babl Vorsitzende des Gutachterausschusses
26.06.2024
Die Gemeinde Ruhpolding fördert die musikalische Ausbildung von Ruhpoldinger Kindern und Jugendlichen mit einem jährlichen Zuschuss von 150 €.
Antragsformulare für das Schuljahr 2023/24 erhalten Sie von Ihren Musiklehrern sowie auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding. Wir bitten berechtigte Eltern/Erziehungsberechtigte, die Anträge auszufüllen und vom Musiklehrer bestätigen zu lassen.
Die Anträge können an der Pforte der Gemeinde abgegeben oder per E-Mail an pascal.guenther@ruhpolding-rathaus.de eingereicht werden.
Auch für das kommende Schuljahr wird Instrumentalunterricht für zahlreiche Instrumente angeboten; die Anmeldeformulare wurden bereits in der Grund- und Mittelschule verteilt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding.
Für Rückfragen stehen die jeweiligen Instrumentallehrer gerne zur Verfügung, organisatorische Fragen bitte an Frau Margret Regner, Tel. 08666/7879 (freitags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr).
20.06.2024
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 1, 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:
§ 1 Änderung
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 20 vom 15.05.2020, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Es beträgt 35 € für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses und für Sitzungen der Fraktionssprecher. Darüber hinaus erhalten Fraktionen für jährlich bis zu 12 Fraktionssitzungen jeweils ein Sitzungsgeld von 25 € pro teilnehmenden Gemeinderatsmitglied.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ruhpolding, den 14.06.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
05.06.2024
Der Bauausschuss hat nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans mit Anpassungen gebilligt.
Durch die Bebauungsplanänderung soll u.a. die Gebäudeplanung auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/11, Gemarkung Ruhpolding, hochwasserangepasster ermöglicht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07.05.2024 liegt in der Zeit vom
14.06.2024 bis 17.07.2024
im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet veröffentlicht.
Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 01.06.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister