07.11.2024
Vorbemerkung zur Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Ruhpolding:
Die Nachtragshaushaltsatzung die am 25.10.2024 veröffentlicht wurde, ist auf Grund einer inhaltlichen Korrektur nicht wirksam und wird hiermit erneut veröffentlicht.
22.10.2024
gemäß Art. 24 Abs. 2 LStVG
1. Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit wird das Betreten der Skipisten im Bereich des FIS Lifts und Kegellifts am Unternberg in Ruhpolding vom 01.12.2024 bis 15.03.2025 täglich in der Zeit von 16:30 Uhr bis 08:30 Uhr untersagt.
Die Pistenpräparierung wird in dieser Zeit mit mehreren Pistengeräten und einer Seilwinde durchgeführt.
Durch die dabei entstehenden Seilschläge besteht Lebensgefahr.
2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 dieser Anordnung wird angeordnet.
3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Nr. 1 dieser Anordnung können gemäß Art. 24 Abs. 6 Nr. 1 LStVG mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
4. Diese Anordnung tritt am 01.12.2024 in Kraft und gilt bis zum 15.03.2025.
Ruhpolding, den 21.10.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister