10.04.2025
03.04.2025
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Kinderbildungseinrichtungen“ beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre vom 19.02.2024 enthielt in § 1 unkorrekte Flurnummernangaben. Darüber hinaus wurde der Lageplan nicht korrekt mit Maßstabsbezeichnung festgelegt. Diese Unstimmigkeiten werden durch diese 1. Änderungssatzung korrigiert. Der Geltungsbereich ändert sich dadurch nicht.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kinderbildungseinrichtungen“. Dies sind die Grundstücke Fl.-Nrn. 950/69 T, 950/74 T, 950/30 T, 950/15, 950/16, 950/79 T, 950/9 T, 377/3, 377 T, 377/2, 950/83, 950/72.
Der Beschluss über die 1. Änderungssatzung in der Fassung vom 25.03.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderungssatzung mit Anlage liegt zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ruhpolding, Bauamt, Rathausplatz 2, EG Zimmer-Nr. 02, bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Änderungssatzung über die Veränderungssperre ist auch unter www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ruhpolding, den 01.04.2025
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
11.03.2025
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.
Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.
Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach – Scheibelberg" (Teil Hoher Göll – Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte April bis Oktober 2025 von einer Vermessungsgruppe des ADBV Traunstein durchgeführt.
Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.
In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, München
05.03.2025