Baustellen und Sperrungen
© © RTK/Andreas Plenk

Wie wird das Geld verteilt?

 

Nach Abzug der Mittel, die für Aufwendungen gebraucht werden, kann das erwirtschaftete Kapital für oben genannte Zwecke ausgeschüttet werden.

Aufwendungen sind z.B. die Grabpflege für verstorbene Zustifter/innen oder Kontoführungsgebühren. Von den Zinserträgen des Grundstockvermögens werden jährlich rd. 75 v. H. ausgeschüttet. Vereine und Organisationen, die eine der vorgenannten Aufgaben erfüllen, können deshalb Anträge auf Zuschüsse an die „Stiftung für unser Dorf“ stellen.