Baustellen und Sperrungen
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03.04.2025

Wichtige Information zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in Ruhpolding


Ab dem 01.04.2025 sind Elektrofahrzeuge in Bayern in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs von Parkgebühren befreit.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Wanderparkplätze in Ruhpolding.

Alle gebührenpflichtigen Wanderparkplätze im Gemeindegebiet Ruhpolding (mit Ausnahme des P+R Fuchsau=kostenfrei) werden privatrechtlich betrieben, auch wenn diese dem öffentlichen Verkehr dienen. Da diese Parkplätze nicht unter die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fallen, sondern privatrechtlich bewirtschaftet werden, findet die neue Regelung hier keine Anwendung.

Bitte beachten Sie diese Regelung bei der Nutzung der Wanderparkplätze in Ruhpolding.