Aktuelle baustellen und Sperrungen
03.04.2025
Ab dem 01.04.2025 sind Elektrofahrzeuge in Bayern in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs von Parkgebühren befreit.
Alle gebührenpflichtigen Wanderparkplätze im Gemeindegebiet Ruhpolding (mit Ausnahme des P+R Fuchsau=kostenfrei) werden privatrechtlich betrieben, auch wenn diese dem öffentlichen Verkehr dienen. Da diese Parkplätze nicht unter die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fallen, sondern privatrechtlich bewirtschaftet werden, findet die neue Regelung hier keine Anwendung.
Bitte beachten Sie diese Regelung bei der Nutzung der Wanderparkplätze in Ruhpolding.