Baustellen und Sperrungen
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12.11.2024

Neuer Geh- und Radweg in St. Valentin/Hadermarkt: Verbesserte Sicherheit und klare Regeln für alle Verkehrsteilnehmer

 

Der neue Geh- und Radweg in St. Valentin wurde kürzlich beschildert und ist ab sofort für die Allgemeinheit zugänglich. Die Beschilderung trägt zur Sicherheit und Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer bei und regelt gezielt die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer.

Aus Richtung Ruhpolding Ortskern kommend ist der bereits bestehende Weg nun als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass Radfahrer und Fußgänger hier gemeinsam unterwegs sind, wobei alle Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme aufgefordert werden. Der Weg endet an der Straßenquerung und damit auch die Benutzungspflicht für Radfahrer. Fußgänger werden aufgefordert, die Straße zu überqueren, um auf der gegenüberliegenden Seite auf dem nun neugebauten Weg weiterzugehen.

Ab diesem Abschnitt gilt der Weg in Richtung St. Valentin/Zell als Gehweg, auf dem der Radverkehr zwar freigegeben ist, jedoch nachrangig bleibt. Das bedeutet: Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer werden dazu angehalten, weiterhin die Kreisstraße TS 35 zu nutzen, um eine Querung zu vermeiden. Radfahrer und Kinder, die sich für eine Fahrt auf der Kreisstraße zu unsicher fühlen, können optional durch die Freigabe auf dem Gehweg fahren.

Dieser Weg endet in St. Valentin, wo das gleiche System in umgekehrter Richtung gilt: Auch dort ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, der an der Straßenquerung endet. Fußgänger wechseln erneut die Straßenseite und setzen ihren Weg auf dem ausgewiesenen Gehweg fort, während für Radfahrer die Benutzungspflicht endet und die Fahrt auf der Kreisstraße fortzuführen ist.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die neue Beschilderung soll einen reibungslosen Ablauf fördern und die Verkehrssicherheit in St. Valentin erhöhen.

Zusätzlich wurden im Bereich Hadermarkt beidseitig, jeweils vor der Straßenquerung Schilder angebracht, die den Kraftfahrzeugverkehr auf querende Fußgänger hinweisen und so zur Verkehrssicherheit beitragen.