Baustellen und Sperrungen
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18.02.2025

Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig


Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Bettina Mühlbauer, Geschäftsführerin der Energieagentur Südostbayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“

Gelder können drei Jahre lang abgerufen werden

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller drei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Mühlbauer. 

Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern und die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere nützliche Tipps gibt es unter www.energieagentur-suedost.bayern und bei der kostenlosen und neutralen Energieberatung der Energieagentur Südostbayern. Die Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. 

>> Infos und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-7039 oder per Email unter info@energieagentur-suedost.bayern .

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