20.03.2023
Unsere Mitarbeiter des Wasserwerks wechseln ab sofort wieder das ganze Jahr über abgelaufene gemeindliche Wasseruhren aus. Wegen der Corona-Pandemie waren diese Arbeiten vorrübergehend gestoppt worden.
Nach § 25 des Eichgesetzes ist die Verwendung von Wasserzählern außerhalb ihrer Eichzeit (6 Jahre) nicht zulässig. Die Wasserzähler gehören zur gemeindlichen Wasserversorgungsanlage und sind Eigentum der Gemeinde (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Wasserabgabesatzung WAS).
Die Auswechslung und technische Überwachung ist Aufgabe der Gemeinde.
Wir bitten Sie, den Gemeindearbeitern oder den Beauftragten der Gemeinde, welche sich mit einem Dienstausweis ausweisen können, Zutritt zu gewähren und den Zugang zur Wasseruhr frei zu halten. Die Auswechslung dauert in der Regel ca. 15 Minuten und ist kostenlos.
Voraussetzung ist, die Absperrschieber vor und hinter der Wasseruhr sind funktionstüchtig. Sollten allerdings Reparaturarbeiten bzw. Materialkosten anfallen, werden diese an den Anschlussnehmer weiter verrechnet.