Baustellen und Sperrungen
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

10.09.2024

Änderung: Schulbusfahrplan Schuljahr 2024/2025
Ab Mittwoch, 11.09.2024 gilt der neue Fahrplan

Baugeschehen, aber auch unvorhergesehene Abweichungen können zu kurzfristigen Änderungen im Fahrplan führen.

Die Abfahrtszeiten sowie Streckenführung haben sich für Bus 1 geändert. Grund dafür ist der Beginn des neuen Bauabschnitts (Bauphase 3) in Hinterpoint sowie die kurzfristige Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Ab Mittwoch, 11.09.2024 gilt der neue Fahrplan.

Bus 2 bleibt unverändert und fährt nach dem gewohnten Plan.

 

Bus 1

07:10 Uhr → Miesenbacher Straße

07:12 Uhr → Speck

07:14 Uhr → Vordermiesenbach

07:19 Uhr → Fischerwirt

07:20 Uhr → Grashof

07:21 Uhr → Ort

07:27 Uhr → Häusler

07:28 Uhr → aja Hotel

07:29 Uhr → St. Valentin Bushaltestelle

07:34 Uhr → Schwaig

07:35 Uhr → Fuchsau

07:36 Uhr → Waich

07:37 Uhr → Fritz am Sand

07:38 Uhr → Laubau

07:45 Uhr → Schule an

 

Bus 2, Tour 1

07:20 Uhr → Bibelöd

07:21 Uhr → Schwimmbadstraße

07:22 Uhr → Tankstelle

07:27 Uhr → Schule an

 

Bus 2, Tour 2

07:32 Uhr → Westernberg

07:33 Uhr → Geisler (Haltestelle Schulbusschild)

07:34 Uhr → Blicken

07:36 Uhr → Guglberger Au

07:38 Uhr → Geiern (nur bis Winteranfang/Schnee)

07:39 Uhr → Bärngschwendt (nur bis Winteranfang/Schnee)

07:43 Uhr → Brand

07:44 Uhr → Märchenpark (Bushaltestelle)

07:45 Uhr → Haßlberg

07:46 Uhr → Gstatter Au (Bushaltestelle)

07:50 Uhr → Schule an
 

Die Schüler haben sich 5 min. vor Abfahrtszeit an der Haltestelle einzufinden.

Der Schulbus bleibt nur an den oben angegebenen Schulbushaltestellen stehen.
Die Heimfahrten erfolgen je nach Schulschluss bedarfsgerecht in umgekehrter Reihenfolge.
Die Schüler vom Froschsee werden morgens vom Inzeller Schulbus der Fa. Fegg mitgenommen und mittags mit dem Bus 1 nach Hause gefahren.

Achtung

Die Haltestellen Geiern und Bärngschwendt werden aufgrund der unvorhersehbaren Schneeverhältnisse vom 01.12.2024 bis 15.03.2025 nicht angefahren.

Information zur Schülerbeförderung

Beförderungspflicht zur nächst gelegenen Pflichtschule (Sprengelschule) besteht, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 1-4 mehr als zwei Kilometer und ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt.

 

Hinweis Dorflinie: Aufgrund der Baustelle kommt es auch bei der Dorflinie zu Abweichungen im Fahrplan. Die geänderten Fahrpläne hängen an der jeweiligen Haltestelle aus.

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